1.3 Die Gesetze von Angebot und Nachfrage
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Mit freundlicher Genehmigung von René Müller (www.familymueller.ch)
Titel: Gesetz von Angebot und Nachfrage
Autor: René Müller
Beschreibung: Gesetz von Angebot und Nachfrage.
1.3 Die Gesetze von Angebot und Nachfrage
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Nachfrage
- Das Gesetz der Nachfrage besagt, dass mit
steigendem Preis die nachgefragte Menge sinkt und umgekehrt.
- 1. Je mehr jemand von einem Gut bereits hat,
umso weniger wird er für eine zusätzliche Einheit zahlen.
- 2. Ein wirtschaftlich rational handelnder
Nachfrager wird bestrebt sein, den Nutzen seines Einkommens möglichst zu
maximieren.
- Wenn der Preis eines Gutes steigt, so sinkt der
Geldwert, weil man für sein Geld weniger dieses Gutes bekommt.
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Angebot
- Das Gesetz des Angebotes besagt, dass bei
steigendem Preis die angebotene Menge zunimmt und umgekehrt.
- Je höher die Preise, desto mehr wird angeboten,
je tiefer, umso weniger wird angeboten.
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Markt- Gleichgewicht
- Es ist davon auszugehen, dass die Interessen
von Anbietern und Nachfragern gegenläufig sind.
- Der Schnittpunkt der Marktnachfragekurve und
der Marktangebotskurve nennt sich das Marktgleichgewicht.
Kaufkraft des Geldes
- im Inland, Binnen des Geldes
- im Ausland, Außenwert des
Geldes
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Inflation
- Geldseite (Geldmenge erhöht
sich)
- Güterseite (Angebot
sinkt)
- Teuerung,
Kaufkraft-Verlust
- gemessen im LIK (Landesindex der
Konsumentenpreise)
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Deflation
- Geldseite (Geldmenge
verringert)
- Güterseite (z.B.
Überproduktion)
1.4 Wirtschafts- Kreislauf
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